Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung in der bisherigen Form gekippt (siehe heise online). Auch wenn dies nur ein Etappensieg für AK Vorrat, den CCC, die Piratenpartei und die vielen Organisationen und Privatleuten, die sich gegen dieses Gesetz engagiert haben, ist, stellt es doch ein richtungsweisendes Urteil dar.
Praktisch bedeutet dies, dass ab sofort keine Daten auf Verdacht mehr erhoben werden dürfen und dass bisher auf diesem Wege gesammelte Daten vernichtet werden müssen und z. B. vor Gericht als Beweis nicht mehr zulässig sind. Das Urteil hat jedoch eine tiefere Dimension.
Es bedeutet nämlich, dass der Staat seine Bürger nicht mehr unter Generalverdacht stellen darf, während er ungeniert Vertrauen einfordert. Es stellt die Unantastbarkeit der Privatsphäre endlich wieder über blinden Aktionismus von Politik und Gesetzgebung, die glauben, sich im Namen der Terrorbekämpfung alles erlauben zu können, über die Köpfe besorgter Bürger hinweg.
Das Gericht formulierte zudem auf ziemlich gnadenlose Weise, dass das Gesetz in der bisherigen Form dem Missbrauch Tor und Tür öffnete, was die Politik selbstverständlich verneinte. Es erspart den Bürgern, sich die Hysterie und den planlosen Aktionismus der Politik gezwungenermaßen zu eigen machen zu müssen. Da muss das Bundesverfassungsgericht als letztes Bollwerk der Bürgerrechte und der Vernunft gelten. Und das macht Hoffnung.
Wie die Nachbesserung, die kaum lange auf sich warten lassen wird, aussieht, bleibt abzuwarten. Dennoch kann man sagen, dass wir gewonnen haben, nicht nur die, die sich gegen dieses unsägliche “Jeder-ist-verdächtig-und-wir-kriegen-sie-alle”-Gesetz stark gemacht haben, sondern auch die Bürger selbst.
Dem Urteil dürfte eine öffentliche Aufmerksamkeit zuteil werden, von dem die Gegner des Gesetzes nur träumen konnten. Daher bleibt zu hoffen, dass die Problematik eines Staates mit Allwissenheitsphantasien nun stärker in das Bewusstsein der Bevölkerung eindringt und die “Ich-habe-doch-nichts-zu-verbergen”-Mentalität ablöst.
Wir alle haben gewonnen, zumindest vorerst.


Ich sehe es alles ein wenig anders als hier im Beitrag.
Meiner Meinung nach war der heutige Tag eine Niederlage im Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung, denn das Bundesverfassungsgericht hat sie als prinzipiell machbar angesehen – nur nicht in der Form, wie bisher.
Die EG Richtlinie ist weiterhin gültig und wird umgesetzt werden müssen!
Der Spiegelfechter hats gut ausgedrückt:
http://www.spiegelfechter.com/wordpress/2048/die-vorratsdatenspeicherung-ist-tot-es-lebe-die-vorratsdatenspeicherung
Comment by Mino — March 2, 2010 @ 9:05 pm
Ich sehe es so wie mino. Auf den Ersten Blick ist das Urtail grandios, im Abgang fault es aber gewaltig.
Ich fass mal meine die Kritikpunkte zusammen:
- IPs sind laut Gericht keine schützenswerte Daten und können auch ohne Richtervorbehalt verwendet werden. Der Abmahnindustrie sind so Tür und Tor geöffnet.
- Das Gericht kritisiert gerade NICHT die anlasslose verdachtsunabhängie Speicherung als grundgesetzwidrig, sondern nur die laschen Sicherheitsbestimmungen einerseits und die zu lockeren Abfrage-Gründe andererseits. Damit folgt das Gericht unserem zentralen Argument, dass Datensammlungen _an sich_ gefährlich sind, ausdrücklich NICHT!
- Das Gericht hält sogar eine noch weitergehende VDS für möglich, sagt aber dass der “Handlungsspielraum stark eingeschränkt ist”.
- Das Gericht sagt, “Quick Freeze” ist unwirksam
- Das Gericht rechtfertigt die VDS, weil es kein “öffentliches Gedächtnis” gibt im Internet.
- Das Gericht sagt, eine verfassungswidrige Sammlung von Daten ist erst ab einer bestimmten Menge erfüllt. Das steht im Widerspruch zum Volkszählungsurteil von 1983.
Ich muss ehrlich sagen, dass ich den Eindruck habe, dass das Gericht die VDS ansich ganz OK findet, und nur wiedermal die Umsetzung fehlerhaft ist. Den Eindruck verstärken auch die beiden Sondervoten, die sich lesen als seien sie von Schäuble oder Ziercke.
Aber ja, einen ersten Sieg haben wir davon getragen. Jetzt müssen wir Druck auf die FDP machen. Weil nicht alles was das BVerfG für recht hält, muss ja auch umgesetzt werden.
Comment by meknowsnothing — March 2, 2010 @ 9:38 pm
achja, und:
- IP-Adresse können bereits für “gewichtige Ordnungswidrigkeiten genutzt werden”
WTF? War da nichtmal was mit unterscheidung Straftat-Ordnungswidrigkeit? -.-
Comment by meknowsnothing — March 2, 2010 @ 9:45 pm
Ich sehe die Probleme durchaus, aber man muss auch bedenken, wer in diesem Gericht sitzt, welcher Altersgruppe die Richter angehören etc. Insofern denke ich, dass das Maximum herausgeholt wurde, für mehr ist die Zeit noch nicht reif, zumindest nicht in dieser Bevölkerungsgruppe. Es ist noch viel zu tun, aber nun haben die Gruppen, die sich für ein verändertes Bewusstsein gegenüber der staatlichen Sammelleidenschaft einsetzen Zeit gewonnen, für ihre Standpunkte zu werben. Und das ist mehr, als viele erwartet haben. Man muss halt auch mit dem arbeiten, was man hat, und nicht auf das warten, was wir gerne hätten. Dass das etwas anderes ist, ist klar.
Comment by admin — March 2, 2010 @ 9:48 pm
[...] Piraten-Jinx sieht in dem Urteil auch durchaus positive Aspekte [...]
Pingback by Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist gekippt... | Politikblog von Helmut Pozimski — March 2, 2010 @ 10:57 pm